Evakuierung

Organisation bei der Räumung / Evakuierung einer Veranstaltung
bei Unwetter oder einer Gefahrenlage

Grundstruktur der Entscheidungsfindung

Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen oder anderen Gefahrenlagen erfolgt die Entscheidungsfindung zur Räumung oder Evakuierung einer Veranstaltung in klar definierten Stufen und Verantwortlichkeiten. Eine Koordinierungsgruppe unter Leitung der Veranstaltungsleitung bündelt alle relevanten Informationen und trifft in Abstimmung mit Sicherheits- und Rettungsbehörden Entscheidungen zu Räumung oder Evakuierung.


1. Beispiel für den Aufbau einer Koordinierungsgruppe

  • Veranstaltungsleitung (mit Leitungsteam)
  • Technische Leitung
  • Sicherheitsverantwortliche Person bzw. Sicherheitsdienst
  • Feuerwehr
  • Rettungsdienst
  • Kommunikationsverantwortliche Person
  • Protokollführung
  • ggf. Wetterbeobachtung

Die Koordinierungsgruppe kann sich bei Bedarf mehrfach täglich treffen und wird bei akuter Lage zu einem Krisentreffen erweitert.


2. Mögliche Aufgabenverteilung im Evakuierungsfall (Beispiel)

Veranstaltungsleitung (mit Leitungsteam)

Die Person ist verantwortlich für die Gesamtkoordination sowie Entscheidungsfindung und fungiert als zentrale Ansprechperson für alle sicherheitsrelevanten Themen. Dazu zählen z. B.:

  • Programmunterbrechung oder -abbruch
  • Kommunikation in das Organisationsteam
  • Öffnung und Organisation von Schutzräumen
  • Absicherung von Bauzäunen, Aufbauten und Verkehrsflächen
  • Abstimmung mit Versicherung
  • Organisation von Notunterkünften und Shuttles
  • Nachbereitung und Dokumentation

Technische Leitung (Veranstaltungstechnik)

Die Technische Leitung koordiniert alle für eine Veranstaltung relevanten technischen Aufgaben. Dazu zählen z. B.:

  • Sicherung von Bühnen, Strom- und Lichtversorgung
  • Kommunikation über die Bühnen (z. B. bei Räumung)
  • Fungiert häufig als Expert*in und Berater*in für die Veranstaltungsleitung

Sicherheitsverantwortliche Person / Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst unterstützt sowohl in der Entscheidungsfindung als auch der Durchführung einer Räumung/Evakuierung:

  • Räumung/Evakuierung gefährdeter Bereiche
  • Lenkung der Besucher*innenströme
  • Freihalten von Rettungswegen

Feuerwehr

  • Fachliche Unterstützung bei Räumung und Evakuierung
  • Absicherung von Gefahrenstellen
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung des Geländes

Rettungsdienst

  • Medizinische Versorgung von verletzten Personen
  • Bereitstellung von Rettungsmitteln
  • Positionierung für schnelle Zugänglichkeit

Kommunikationsverantwortliche Person

Die Person entwickelt in Absprache mit der Veranstaltungsleitung Kommunikationspläne für intern sowie extern und stellt sicher, dass wichtige Informationen rechtzeitig und klar verbreitet werden. Dazu zählen z. B.:

  • Kommunikation über Social Media und interne Kanäle
  • Information und Beruhigung der Besucher*innen
  • Betreuung in Schutzräumen oder Notunterkünften
  • Kommunikationsschnittstelle zwischen Publikum und Produktion

Protokollführung

Diese Person dokumentiert die Ereignisse. Dies gilt für die Entwicklung der Wettersituation sowie jede Entscheidung innerhalb der Koordinierungsgruppe inkl. der folgenden Maßnahmen. Alle Entscheidungen werden schriftlich protokolliert (Wer? Wann? Was? Warum?).



3. Stufenmodell: Von Beobachtung bis Nachbereitung

Zur strukturierten Gefahrenbewältigung kann ein mehrstufiges Vorgehen angewendet werden:

Stufe Zielsetzung Inhalt
Stufe 1 – Beobachtung Lageeinschätzung Kontinuierliche Wetter- und Lagebeobachtung, Dokumentation
Stufe 2 – Vorbereitung / Informieren Vorsorge Information der Bereichsleitungen, Vorbereitung von Schutzräumen, interne Briefings
Stufe 3 – Räumungsentscheidung (geplant) Gefahrenminimierung Geordnete Räumung von Teilbereichen, Nutzung von Schutzräumen
Stufe 4 – Evakuierungsentscheidung (ungeplant) Gefahrenabwehr Vollständige Evakuierung des Geländes
Stufe 5 – Nachbereitung Wiederherstellung Dokumentation, Versicherung, Geländesicherung, ggf. Neustart

Alle Entscheidungen werden schriftlich protokolliert (Wer? Wann? Was? Warum?).


4. Schutzräume und Notunterkünfte (Beispielhaft)

Je nach Veranstaltung werden im Vorfeld geeignete Schutzräume und ggf. Notunterkünfte definiert, z. B.:

  • Wetterfeste Gebäude in Geländenähe (z. B. Sporthallen, Mehrzweckhallen, landwirtschaftlich genutzte Hallen, Lagerhallen)
  • Organisierte Shuttle-Verbindungen


Diese werden bereits in Stufe 2 vorbereitet und in höheren Stufen aktiv genutzt.


5. Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Ein zentrales Element der Evakuierungsorganisation ist die lückenlose Dokumentation:

  • Entscheidungswege
  • Zeitpunkte
  • beteiligte Stellen
  • getroffene Maßnahmen

Dies dient sowohl der internen Auswertung als auch der rechtlichen Absicherung.