Schon Windstärken ab 6 Beaufort können Zelte, Pavillons oder Werbebanner destabilisieren, während Böen ab 8 Beaufort zu akuten Gefährdungen durch herumfliegende Gegenstände führen. Neben Verletzungsrisiken drohen auch Schäden an Technik, Infrastruktur und Stromversorgung.
Für Veranstalter*innen ist es daher entscheidend, die Windanfälligkeit von Aufbauten zu kennen, Sicherheitsnachweise einzufordern und im Ernstfall über klare Entscheidungsstrukturen zu verfügen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu begrenzen und geordnet zu reagieren.
Die Checkliste „Sturm“ unterstützt dabei, Veranstaltungen auf mögliche Gefahren durch Sturm vorzubereiten. Weitere allgemeine Hinweise zur Klimaanpassung sowie Sicherheits- und Kommunikationskonzepte finden Sie auf der Übersichtsseite »Wetterunabhängige Empfehlungen«.
Klimatische und andere externe Risiken lassen sich nicht vollständig
verhindern und keine Veranstaltung kann eine absolute Sicherheit
gewährleisten. Umso wichtiger ist es, dass für den Eintrittsfall geeignete
Strategien zur Bewältigung möglicher Auswirkungen vorbereitet und
implementiert werden.
Jede Veranstaltung ist individuell. Erst eine standort-, format- und
situationsbezogene Risikoanalyse einschließlich Gefährdungsbeurteilung
ermöglicht die Ableitung passgenauer Maßnahmen für den jeweiligen
Veranstaltungsfall.
Die bereitgestellten Inhalte basieren auf einer Planung unter Berücksichtigung
realistischer Worst-Case-Szenarien. Sie dienen als fachliche Orientierung und
stellen allgemeine Empfehlungen dar. Neben den organisatorischen und
technischen Maßnahmen liegt ein Teil der Verantwortung jedoch auch bei den
Besucher*innen selbst.
Langfristige, präventive Maßnahmen, die bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden sollten – etwa bei der Standortwahl, Infrastruktur oder Kommunikation.
Kurzfristige Maßnahmen, die unmittelbar vor und während der Veranstaltung greifen, zum Beispiel bei hohen Temperaturen bzw. ab bestimmten Grenzwerten.
Schon in der frühen Planungsphase lassen sich viele Schritte einleiten, um die negativen Auswirkungen von Sturm auf Besucher*innen und Mitarbeiter*innen zu verringern. Dabei sollten nicht nur Veranstalter*innen selbst aktiv werden: Auch Gastronomie, Stadtplanung, Sicherheitsdienst, Rettungsdienst, Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk können wichtige Partner*innen in der Vorbereitung sein.
Bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte sollten um Aspekte in Bezug auf Gefahren durch Wind und Sturmböen ergänzt werden.
Die frühzeitige Entwicklung von Evakuierungsszenarien kann bei kurzfristigem Eintreten von erhöhten Windgeschwindigkeiten Abläufe vereinfachen und beschleunigen. Dafür sollte im Vorfeld ein Krisenstab definiert werden, der im Krisenfall zusammenkommt. Berücksichtigt werden sollten hier der Sicherheitsdienst, Rettungsdienst, Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk. Zusätzlich kann das Festlegen von Sicherheitszonen (festgelegte Bereiche der Veranstaltungsfläche mit entsprechenden Zuständigkeiten), Sammelstellen und transparenten Kommunikationsketten im Team den Evakuierungsprozess vereinfachen.
Es sollte eine Person (inkl. Vertretung) definiert werden, die das Wetter hinsichtlich kritischer Entwicklungen beobachtet (z. B. mithilfe der Wetterdaten vom DWD) und die Veranstaltungsleitung entsprechend frühzeitig informiert.
Bei größeren Veranstaltungen lohnt sich ggf. die Zusammenarbeit mit einer Wetterberatung. Diese liefert aktuelle, stunden- und ortsgenaue Updates zum Wetter am Veranstaltungsort. Das Personal sollte vorab in Evakuierungsabläufen und Zuständigkeiten informiert und geschult werden.
Informationen bei Wetterwarnungen sollten an Personal und Besucher*innen weitergegeben werden – z. B. über Bühnenmoderation, Leinwände, Social Media oder Lautsprecherdurchsagen. Dabei gilt es, im Vorfeld angemessene Formulierungen zu finden.
Eine spezielle Veranstaltungs-Unwetterversicherung kann finanzielle Risiken im Schadensfall abdecken. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation von Aufbau- und Evakuierungsplänen sowie Entscheidungen im Evakuierungsprozess.
Nach der Veranstaltung sollte bewertet werden, welche Maßnahmen wirksam waren, und daraus sollte eine Präventionsstrategie für künftige Veranstaltungen entwickelt werden.
Für Fliegende Bauten, aber auch größere Stände von z. B. Aussteller*innen sollten ausschließlich geprüfte Wind- und Sturmbefestigungen mit geeigneten Ballastsystemen (wie z. B. befüllte IBC-Container für Bühnen) eingesetzt werden. Während einfache Pavillons bereits bei geringen Windgeschwindigkeiten abgebaut werden müssen, halten Hütten aus Holz auch bei stärkeren Windböen stand.
Für den Einsatz eigener Zelte und Bauten, beispielsweise von Aussteller*innen und Essensständen, kann ein Merkblatt mit den lokalen Vorschriften erstellt und an die Standbetreiber*innen verteilt werden. Dieses Merkblatt kann Hinweise zu fliegenden Bauten, aber auch zu temporären Aufbauten enthalten, die nicht direkt unter die Kategorie der fliegenden Bauten fallen, wie etwa Pavillons. Zudem sollten Standsicherheitsnachweise vorgelegt werden, die die relevanten Grenzwerte für Wind- und andere Lasten enthalten.
Im Vertragsanhang kann darüber hinaus festgehalten werden, dass die Verantwortung im Schadensfall bei den Standbetreiber*innen liegt, um eine klare haftungsrechtliche Regelung zu gewährleisten.
Verankerungen, Zelte, Fahnen und Bauzäune sollten vor Veranstaltungsbeginn überprüft werden. Bei mehreren Bauzäunen in durchgehender Aufstellung können sogenannten Winddreiecke Abhilfe schaffen (zwei zusätzliche Bauzaun-Elemente, die schräg zur durchgehenden Aufstellung eingefügt werden).
Für eventuelle Gefährdungen können vorsorglich zusätzliche Gewichte bereitgestellt werden, z.B. in Absprache mit dem ansässigen Bauhof.
Auch eigene temporäre Bauten sollten durch Gewichte oder Erdnägel gesichert werden.
Mülltonnen, Beschilderungen und leichte Dekorationen sollten gesichert oder entfernt werden.
Geeignete Schutzräume (z. B. Sporthallen, Kirchen, Hallen, Fahrzeuge) identifizieren.
Die mögliche Nutzung vorab rechtzeitig mit den Eigentümer*innen abstimmen.
Etwa drei bis vier Tage vor Aufbau- bzw. Veranstaltungsbeginn sollten die Wetterprognosen aufmerksam beobachtet werden, um realistische Prognosen abzuleiten. So können Sie frühzeitig einschätzen, welche Gefahren durch Sturm zu erwarten sind – und welche Maßnahmen notwendig werden.
Zur Einschätzung der Gefährdung bietet die Beaufort-Skala eine praxisnahe Orientierung. Sie beschreibt, ab welcher Windstärke besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.
Beschreibung: Nur geringe Auswirkungen auf den Veranstaltungsbetrieb.
Beschreibung: Kleine Bäume bewegen sich, Staubaufwirbelungen sind möglich. Lose Gegenstände können verrutschen.
Kommunikation ist entscheidend: Alle Maßnahmen sollten deutlich sichtbar und/oder über Informationstafeln, Medien bzw. Social Media angekündigt werden.
Beschreibung: Regenschirme sind schwer zu halten, es kann unangenehm werden, sich im Freien aufzuhalten.
Beschreibung: Zweige brechen ab, leichte Gebäudeschäden sind möglich. Es besteht erhöhte Gefahr durch herumfliegende Gegenstände.
Beschreibung: Ernsthafte Gefahr durch umstürzende Bäume und strukturelle Schäden. Aufenthalt im Freien ist nicht mehr sicher.
Hinweis: Diese Einteilung folgt den Definitionen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und dient als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Lokale Gegebenheiten – etwa topografische Besonderheiten oder Bebauung – können die tatsächliche Windbelastung zusätzlich beeinflussen.
Die Checkliste Sturm fasst alle wichtigen Maßnahmen für Vorbereitung, Durchführung und akute Wetterlagen zusammen. Sie unterstützt Veranstalteri*nnen dabei, Risiken zu erkennen, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und im Ernstfall strukturiert zu handeln.